Gema und EKD schließen neue Pauschalverträge zur Musiknutzung in Gottesdiensten, Konzerten und übrigen Veranstaltungen
Nachdem die GEMA die Pauschalverträge zur Musiknutzung in Gottesdiensten, Konzerten und übrigen Veranstaltungen gekündigt hatte, wurden nun insgesamt vollständig neue Verträge (und keine Nachträge zu dem jeweils bestehenden Vertrag) geschlossen.
Bemerkenswert ist insbesondere die Präambel des erstgenannten Pauschalvertrages, in dem ein ganz offensichtlicher Dissenz zwischen den Vertragspartnern zutage tritt in Bezug auf die Angemessenheit der Höhe der bisher vereinbarten Vergütung. Ebenso vertritt die Gema die Ansicht, dass der Gemeindegesang, der bislang nicht vergütungspflichtig war, künftig mit einer Vergütungspflicht zu belegen ist. Die Feststellung der Vergütungspflichtigkeit des Gemeindegesanges durch ein letztinstanzliches Urteil steht allerdings noch aus.
Der neue Pauschalvertrag spricht in Bezug auf Kontrolle und Monitoring eine deutliche Sprache. Der Vertragspartner - die Kirchen mit all ihren Untergliederungen - wird durch klare Regelungen auf seine vertragliche Gegenleistung hingewiesen, Veranstaltungen und die darin genutzte Musik durch entsprechende Meldeverfahren (insbesondere das GEMA-Online-Portal) gewissenhaft, form- und fristgemäß anzuzeigen und damit die vertraglichen Pflichten zu erfüllen.
Die genannten Pauschalverträge wurden für die Zeit vom 01.01.2024 bis 31.12.2024 geschlossen und enden automatisch ohne gesonderte Kündigung.
Ausführliche Informationen zum Thema Kirchenmusik
finden sich unter www.gema.de/kirchen
Allgemeine Informationen zum Thema Urheberrecht
finden Sie hier.