Für kirchliche Veranstalter besteht bekanntlich eine vertragliche Meldepflicht für Konzerte. Diese ergibt sich unmittelbar aus dem Pauschalvertrag der Kirchen mit den Verwertungsgesellschaften.
Ab dem 01. Januar 2024 muss die Anmeldung von Veranstaltungen ausschließlich über das Onlineportal der Gema erfolgen. Ob die betreffende Veranstaltung über einen Pauschalvertrag abgedeckt ist, wird dabei automatisch abgeglichen.
Über das Onlineportal können sämtliche Rechtsgeschäfte gegenüber der Gema getätigt werden. Auch die Pflege der Kundendaten sowie allgemeine Korrespondenz sind über das Portal möglich.
Die bisherige Praxis, über bereitgestellte Formulare per Post oder E-Mail Meldungen vorzunehmen, ist ab dem 01. Januar 2024 nicht mehr vorgesehen.