Feuchtigkeit / Schimmelbefall
Die relative Luftfeuchtigkeit soll sich im Bereich von 40 bis 70% bewegen, wobei die jeweiligen Extremwerte nur vorübergehend vorherrschen sollten. Sogenannte Datenlogger können die Überwachung der Luftfeuchtigkeit verlässlich übernehmen.
Bei zu hoher Luftfeuchtigkeit besteht die konkrete Gefahr des Schimmelbefalls. Die damit einhergehenden gesundheitlichen Gefahren liegen auf der Hand und müssen an dieser Stelle nicht nochmals aufgeführt werden.
Temperaturen / Heizen
Die Orgel ist Arbeitsplatz der Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker. Als solcher unterliegt er auch den Bestimmungen der Arbeitsstättenverordnung.
Das Arbeiten in kalten Kirchen befördert insbesondere Erkältungskrankheiten und Muskelverspannungen.
Insofern können Mitarbeitende im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung (s.u.) den Dienst- bzw. Arbeitgeber dazu auffordern, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um den Arbeitsplatz Orgelspieltisch den technischen Möglichkeiten und örtlichen Gegebenheiten entsprechend zu temperieren.
Die bei anderen Arbeitsplätzen notwendige Raumtemperatur ist in Kirchen nur schwer bzw. gar nicht erreichbar. Das bedeutet allerdings nicht, dass der Orgelspieltisch nicht durch gezielte Maßnahmen dennoch temperiert werden kann.
Mithilfe von arbeitsplatzbezogenen technischen Maßnahmen wie z.B. Sitzheizungen, Heizmatten sowie Wärmeparavents o.ä. können die klimatischen Bedingungen an der Orgel verbessert werden.
Weitere Informationen
zu vorgeschriebenen Temperaturen
hier.
Gefährdungsbeurteilung
Wesentliches Instrument im Arbeitsschutz ist die Gefährdungsbeurteilung.
Alle Arbeitgeber sind per Gesetz dazu verpflichtet, für ihre Mitarbeitenden zu ermitteln, welchen Gefährdungen und Belastungen sie im Zusammenhang mit ihrer Arbeit ausgesetzt sind.
Ziel ist es dabei, die Arbeitsplätze und Arbeitsbedingungen so zu gestalten, dass alle möglichst gefahrlos, ergonomisch günstig und ohne psychische Belastungen arbeiten können.
Der Vorgesetzte muss mit der Arbeit verbundene Gefährdungen ermitteln und dabei nachvollziehbar einschätzen, ob die getroffenen Schutzmaßnahmen ausreichen. Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung muss der Arbeitgeber Maßnahmen ableiten, die das Verletzungsrisiko verringern.
Die Gefährdungsbeurteilung kann auch von betroffenen Mitarbeitenden initiiert werden. Sie ist dann vorzunehmen, wenn Mitarbeitendende den Arbeitgeber auf bestehende Gefahren hinweisen.
Nach dem Arbeitsschutzgesetz besteht in Bezug auf die Gefährdungsbeurteilungen eine weitreichende Dokumentationspflicht.