Arbeitsplatz Orgel
Arbeitsschutzrechtliche Bestimmungen zu den Voraussetzungen eines gesunden Arbeitens
Allgemeines
Sämtliche Arbeitsschutzgesetze, Verordnungen und Richtlinien gelten auch für den Bereich der Kirchen. Insbesondere die Bestimmungen des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) sowie der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) sind von kirchlichen Dienstgebern ebenso zu beachten.
Diese allgemeinen Regeln werden konkretisiert durch zahlreiche
Technische Regeln für Arbeitsstätten , die thematisch sortiert umfangreiche Bestimmungen vorhalten.
Grundsätzlich
hat der Arbeitgeber auf Grundlage des ArbSchG sowie der ArbStättV den Arbeitsplatz so zu gestalten, dass eine Gefährdung für Leib und Leben sowie Gefahren für Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten vermieden werden und die verbleibenden Gefährdungen möglichst gering gehalten werden. Dies ist in zahlreichen Bestimmungen festgelegt und bietet den Beschäftigten unmittelbare Rechtsgrundlage.
Gefährdungen können sich in vielerlei Gestalt darstellen:
- unsichere Verkehrswege (Stolperfallen, Sturzgefahr)
- Feuchtigkeit und Schimmelbefall
- mangelnde Arbeitsplatzbeleuchtung
- Lärmbelastung
- ungeeignete oder unzureichende Sitzmöbel/Büroausstattung
- unsichere elektrische Anlagen
- ungenügende Raumtemperaturen
- usw.
Die durch die jeweiligen Gefährdungen eintretenden Gesundheitsrisiken können dabei sehr unterschiedlich sein.
Brüstungen müssen eine Höhe von 1 Meter zwischen Fußboden und Geländer bei Absturzhöhen bis 12 Meter, bei größeren Absturzhöhen von mind. 1,10 Meter haben. Das gilt insbesondere auch bei der Aufstellung von Podesten.
Im Orgelinneren sollen Leitern und Tritte sicher stehen, Handlauf, Griffe und ausreichend breite Stimmgänge sollen vorhanden sein.
Bestimmungen entsprechen.
Die relative Luftfeuchtigkeit soll sich im Bereich von 40 bis 70% bewegen, wobei die jeweiligen Extremwerte nur vorübergehend vorherrschen sollten. Sogenannte Datenlogger können die Überwachung der Luftfeuchtigkeit verlässlich übernehmen.
Bei zu hoher Luftfeuchtigkeit besteht die konkrete Gefahr des Schimmelbefalls. Die damit einhergehenden gesundheitlichen Gefahren liegen auf der Hand und müssen an dieser Stelle nicht nochmals aufgeführt werden.
Temperaturen / Heizen
Mithilfe von arbeitsplatzbezogenen technischen Maßnahmen wie z.B. Sitzheizungen, Heizmatten sowie Wärmeparavents o.ä. können die klimatischen Bedingungen an der Orgel verbessert werden.
Gefährdungsbeurteilung
Wesentliches Instrument im Arbeitsschutz ist die Gefährdungsbeurteilung.
Alle Arbeitgeber sind per Gesetz dazu verpflichtet, für ihre Mitarbeitenden zu ermitteln, welchen Gefährdungen und Belastungen sie im Zusammenhang mit ihrer Arbeit ausgesetzt sind. Ziel ist es dabei, die Arbeitsplätze und Arbeitsbedingungen so zu gestalten, dass alle möglichst gefahrlos, ergonomisch günstig und ohne psychische Belastungen arbeiten können.
Der Vorgesetzte muss mit der Arbeit verbundene Gefährdungen ermitteln und dabei nachvollziehbar einschätzen, ob die getroffenen Schutzmaßnahmen ausreichen. Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung muss der Arbeitgeber Maßnahmen ableiten, die das Verletzungsrisiko verringern.
Die Gefährdungsbeurteilung kann auch von betroffenen Mitarbeitenden initiiert werden. Sie ist dann vorzunehmen, wenn Mitarbeitende den Arbeitgeber auf bestehende Gefahren hinweisen.
Nach dem Arbeitsschutzgesetz besteht in Bezug auf die Gefährdungsbeurteilungen eine weitreichende Dokumentationspflicht.
